Importierte Konflikte

Migranten-Clans „bereichern“ die deutsche Kriminalitätsstatistik enorm

„Warum ist Massenzuwanderung problematisch? Das ist so, weil soziale Normen und der kodifizierte Teil der Normen, das Recht, am besten funktionieren, wenn die meisten Menschen Normen und Recht freiwillig einhalten. Das tun sie am ehesten, wenn Normen den eigenen Traditionen und kulturellen Selbstverständlichkeiten entsprechen. Bei Zuwanderern aus wirklich fremden Kulturkreisen ist es unwahrscheinlich, daß sie dieselben Normen wie die Einheimischen für selbstverständlich oder vernünftig halten.“ (Prof. Dr. Erich Weede, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Soziologie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)

Messer, Schläge, Schwerverletzte: Im Sommer 2022 lieferten sich im Essener Stadtteil Altendorf hunderte Angehörige verschiedener Großfamilien mit arabischem und türkisch-syrischem Hintergrund regelrechte Straßenschlachten – eine Meldung von jährlich Dutzenden in der Republik der „Willkommens-Kultur“. Zum Anlaß für die Vorfälle in Essen gibt es unterschiedliche Darstellungen: sie reichen von einem Körperverletzungs-Delikt über abfällige Bemerkungen auf YouTube bis hin zu einem simplen Parkplatzstreit.

Sehr typisch für das Selbstverständnis der Clans ist die Art, in der sie den Konflikt beizulegen gedachten: Der Polizei zufolge schalteten die an den Schlägereien beteiligten Parteien einen „Friedensrichter“ ein (was die Sicherheitsbehörden mit Verweis auf eine „Paralleljustiz“ ablehnten). Nicht von ungefähr definiert das Bundes-Kriminalamt (BKA) einen Clan als „eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist“.

Soziologisch steht fest: Organismen dieser Art zeichnen „sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Wertverständnis aus“. Im Zusammenhang mit den von Clans ausgehenden kriminellen Handlungen stellt die Zugehörigkeit zu einer solchen Großfamilie laut BKA „eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können“. Im Fokus der polizeilichen Ermittlungen stehen dabei ausschließlich auffällig gewordene Einzelmitglieder und nicht ein gesamter Clan – der allerdings aufgrund der soeben genannten Merkmale einen Rückzugs- und Schutzraum darstellt.

BKA-Statistiken: Nur Nennung der Staatsangehörigkeiten

Neben dem Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) berührt die Clan-Kriminalität Straftaten aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität und Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz. Besondere Sorgen bereiten den BRD-Sicherheitsbehörden zur Zeit Angehörige der Mhallami, einer arabisch-sprachigen Volksgruppe, die in der Türkei und im Libanon ansässig ist, wobei Herkunft und ethnische Zuordnung umstritten sind: sie werden als Araber, Aramäer oder Kurden eingeordnet.

Die Mhallamiye machten 2021 mit 27 (2020: 26) deutlich mehr als die Hälfte der insgesamt 47 OK-Verfahren im Zusammenhang mit Clankriminalität aus (2020: 41). Es folgen Türkeistämmige mit sieben (2020: vier) und arabischstämmige Clan-Angehörige mit fünf (2020: sechs) OK-Verfahren. Sie betreffen in erster Linie Rauschgiftschmuggel und -handel.

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Clan-Mitglieder zeigen ostentativ, was sie von deutschem Recht ud Gesetz halten.

Andererseits führen die BKA-Statistiken durchaus in die Irre, da nahezu ausschließlich auf Staatsangehörigkeiten abgestellt wird. So belegen „Deutsche“ bei der Verteilung der Staatsangehörigkeiten im Zusammenhang mit Clankriminalität im Jahr 2021 Platz eins: Demnach gab es hier 338 Tatverdächtige, was einem Anteil von 36,3 Prozent entspricht (2020: 274, 31,1 Prozent).

Doch zum einen existieren keine aus Deutschstämmigen bestehenden Großclans und zum zweiten vergeben die bundesrepublikanischen Oberen die „deutsche“ Staatsangehörigkeit recht freigiebig – fast entsteht dabei der Eindruck von einem x-beliebigen Sportverein oder Automobil-Club, der quasi jeden aufnimmt. Platz zwei belegen in der Statistik der Tatverdächtigen Mitglieder libanesischer Clans (187, 20,1 Prozent), gefolgt von türkischen Staatsangehörigen (159, 17,1 Prozent). Bei den aus dem Libanon kommenden, meist staatenlosen „Flüchtlingen“ handelt es sich oft – wie im Fall des in Berlin verankerten Abou-Chaker-Clans – um Palästinenser, deren Vorfahren im Zuge der Kriegswirren der Sechziger und Siebziger in die Bundesrepublik und nach West-Berlin gekommen sind.

Ebenso verhält es sich mit der „Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität“ (REOK). Folgt man der BKA-Statistik, belegten 2021 bei der Anzahl der REOK-Verfahren nach dominierender Staatsangehörigkeit „russische“ Strukturen den unangefochtenen Spitzenrang (elf Verfahren). Doch handelt es sich bei den Tatverdächtigen ausschließlich um ethnische Russen? Keineswegs! Denn oftmals geht es um Personen, die zwar die russische Staatsangehörigkeit besitzen, aber aus dem Nordkaukasus stammen. In den meisten Fällen sind es Tschetschenen.

Kampferprobte Tschetschenen-Gruppen ohne Skrupel

Bereits 2013 warnte Hans-Georg Maaßen, von August 2012 bis November 1918 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, vor einer neuen Bedrohung: Sie komme aus Tschetschenien. Maaßen unterschied dabei zwei Gruppen: der einen gehörten Personen an, die eine Loslösung von Rußland erstreben und zumindest in Teilen dem kaukasischen Emirat des islamistischen Kämpfers Doku Umarow (1964-2013) angehörten. Zum damaligen Zeitpunkt gab es in der Bundesrepublik etwa 500 dieser Separatisten. Die andere Gruppe setzte sich aus Salafisten oder Islamisten zusammen, die verschiedentlich in Asylbewerberunterkünften Landsleute zu salafistischem Verhalten zwingen wollten.

Die Folgen wurden alsbald spürbar. 2017/18 zogen die Behörden eine erste Bilanz, die sich recht gut aus der Antwort der Bundesregierung auf eine im April 2018 gestellte Kleine Anfrage der AfD ablesen läßt. Demnach hatte die Unterstützerszene für das 2007 gegründete Kaukasische Emirat deutlich abgenommen, doch bewege sich die Zahl der Islamisten mit russischer Staatsangehörigkeit – und dabei überwiegend nordkaukasischer Herkunft – „im mittleren dreistelligen Bereich“.

Die Szene sei dabei „gekennzeichnet durch eine weitgehende Abschottung nach außen“. Als verbindende Elemente dienen Religion und Clanstruktur. Hinzu kommt eine nicht zu unterschätzende Kampferfahrung, gesammelt im Tschetschenien-Krieg sowie in Syrien und im Irak. Wer derart gestählt ist, tut sich auch im Aufnahmeland zuweilen durch Skrupellosigkeit hervor, wie die Antwort der Bundesregierung zeigt:

„Tschetschenisch dominierte kriminelle Gruppierungen agieren stark abgeschottet, etwa in illegalen Clans, und treten besonders häufig bei Gewalt- und Erpressungsdelikten sowie beim illegalen Handel mit Betäubungsmitteln in Erscheinung. (…) Während Tatverdächtige aus Tschetschenien bisher vor allem für andere Gruppierungen der Organisierten Kriminalität tätig waren, drängen sie gegenwärtig in kriminelle Geschäftsfelder vor, um diese zu übernehmen. Kriminelle Tschetschenen nutzen etwa das Türsteher- und Sicherheitsgewerbe, um ihre Aktivitäten im Bereich der Schutzgelderpressung und des Rauschgifthandels zu erweitern.“

Ende 2020 warnte das BKA dann vor weiteren Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern von Tschetschenen-Clans und anderen Gruppierungen auf dem Feld der OK. Zu Streitigkeiten kam es dabei u. a. in Berlin sowie in den brandenburgischen Städten Rheinsberg und Neuruppin.

Verdrängungsprozesse auch im Clan-Milieu

In der Tat führt die ungehemmte Zuwanderung auch im Hinblick auf etablierte Clan-Strukturen zu Verdrängungsprozessen. Ein weiteres Beispiel dafür bieten rumänische und bulgarische Großfamilien. Sie kamen ab 2014 im Zuge der EU-Arbeitnehmer-Freizügigkeit auch in die BRD und dabei vornehmlich in das ohnehin schon bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Mit Blick auf die Situation in Essen, Dortmund, Duisburg oder Köln stellte der damalige Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Anton Plickert, in einem 2015 geführten Mediengespräch fast schon resigniert fest: „Dort kämpfen mehrere rivalisierende Rockergruppen sowie libanesische, türkische, rumänische und bulgarische Clans um die Vorherrschaft auf der Straße. Die definieren für sich: Hier hat die Polizei nichts mehr zu sagen.“

In der ohnehin schon problembeladenen Dortmunder Nordstadt ließen sich viele Personen nieder, die zuvor in Stiliponowo, einem Stadtteil von Plowdiw (Bulgarien), lebten und den Roma angehören. Überhaupt dürfte es sich bei den „bulgarischen und rumänischen Clans“ vorwiegend um Zigeuner handeln.

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Die Verwahrlosung deutscher Städte ist nur eine der Folgen ungezügelter Einwanderung kulturferner Gruppen, die sich nicht zivilisiert benehmen können und wollen.

Dauerkonflikte: Türken gegen Kurden und Palästinenser

Doch damit nicht genug: So schwappte der türkisch-kurdische Dauerkonflikt infolge der Anwerbung von Arbeitskräften in den sechziger Jahren samt nachfolgendem Familiennachzug auch auf die Bundesrepublik über. Auf der Straße, aber auch auf Fußballplätzen wird die Gelegenheit genutzt, um – auch unter Anwendung von Gewalt – die eigenen politischen Anliegen zu transportieren.

Thomas Klingen, Staffelleiter der Kreisliga A im Fußballkreis Mönchengladbach-Viersen, erklärte 2020 im Gespräch mit der ARD: „Ich teile keine kurdischen und türkischen Mannschaften mehr in eine Staffel ein, allein aus Sicherheitsgründen, da eben bekannt ist, daß es gerade auf politischer Ebene große Ungereimtheiten gibt, um eben jede Art von Gewalt zu verhindern.“

Mehrere türkische Vereine, so etwa Turanspor Rheydt oder Klubs gleichen Namens in Mönchengladbach oder Mannheim tragen ihr Anliegen bereits im Wappen zur Schau: drei Halbmonde prangen auf blauem Grund. Sie symbolisieren die einstige Herrschaft der Osmanen über Teile Afrikas, Europas und Asiens. Im Emblem der Milliyetçi Hareket Partisi („Partei der Nationalistischen Bewegung“, MHP) findet sich haargenau dieselbe Symbolik. Die Ideologie der MHP, der im 19. Jahrhundert entstandene Turanismus, steht für ein großtürkisches Reich, das sämtliche Turkvölker umfassen soll.

Sprengstoff-Import durch Zuwanderung fand auch im Hinblick auf den Nahost-Konflikt statt. Dieser manifestiert sich in erster Linie bei Fußballspielen unter Beteiligung des jüdischen Vereins Makkabi. In Berlin kam es dabei in den vergangenen Jahren mehrfach zu verbalen und teils körperlichen Attacken von türkisch- oder arabischstämmigen Spielern auf Makkabi-Akteure, so erst im November 2022 in der A-Jugend-Begegnung beim Charlottenburger FC Hertha 06.

Die Journalistin Wiebke Hollersen zählt in einem Beitrag für die „Berliner Zeitung“, erschienen am 27. November des Vorjahres, zwar mit deutscher Gründlichkeit die Einzelheiten auf, geht auf das Ursache-Wirkungs-Prinzip aber mit keiner Silbe ein. So wird der arabisch-jüdische, ab 1948 arabisch-israelische Konflikt, in den u. a. auch militante jüdische Organisationen wie Irgun involviert gewesen waren, in dem Beitrag nicht näher thematisiert, wie auch immer man zu ihm stehen mag.

Kurzum: Die BRD bleibt ein Staat unter allerhöchster Anspannung, und das vor allem wegen des liberalistischen Prinzips der „Freizügigkeit“, das Billiglohnsklaven, Glücksritter und Kriminelle aller Art millionenfach ins Land spült.

Wie schrieb der Schriftsteller Arthur Moeller van den Bruck in den zwanziger Jahren doch so schön? „Am Liberalismus gehen die Völker zugrunde.“

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