Die Bundesrepublik Deutschland hält sich viel darauf zugute, ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat zu sein. Doch inzwischen zeigt der Rechtsstaat kaum übersehbare Auflösungserscheinungen. Die Repression gegen Andersdenkende nimmt dramatisch zu – während zugewanderte Messerstecher und Vergewaltiger in der Regel mit lächerlichen Strafen davonkommen; von den politisch vorgegebenen Nicht-Ermittlungsbereichen im Bereich der von Ausländern dominierten Organisierten Kriminalität ganz zu schweigen. Der vorgebliche Rechtsstaat hat Schlagseite bekommen.
Erst dieser Tage sorgte der Fall des türkischstämmigen Schriftstellers Akif Pirinçci für Schlagzeilen. Der Bestsellerautor, der sich in den letzten Jahren als prominenter Kritiker der deutschen Regierungspolitik und gesellschaftlicher Mißstände profiliert hatte, wurde von einem Kölner Gericht wegen vermeintlicher „Volksverhetzung“ zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte sich in einem 2022 erschienenen Text deutlich über die Folgen der Berliner Zuwanderungspolitik geäußert.
Der 1959 in Istanbul geborene Mehmet Akif Pirinçci, ein in der BRD lebender türkischer Publizist und Schriftsteller, macht Front gegen Genderwahn, Gutmenschentum, Heterophobie und unkontrollierte Zuwanderung. Aufgrund dessen stellten alle großen deutschen Verlage die Zusammenarbeit mit ihm ein und nahmen seine Bücher aus dem Verkauf.
Nun sind teils saftige Urteile bis hin zu Haftstrafen in Deutschland längst nichts Neues mehr, wenn es um unerwünschte Meinungsäußerungen vor allem aus dem patriotischen Lager geht. So wurden allein 2020 stattliche 5840 Fälle von sogenannter „Volksverhetzung“ polizeilich erfaßt; jeder weiß, daß es sich bei diesem Tatbestand um einen Gummi-Paragraphen handelt, mit dem in erster Linie unbequeme Kritiker zum Schweigen gebracht werden sollen. Die Bundesrepublik unterscheidet sich darin nur wenig von jenen Ländern, die sie genau deswegen kritisiert.
Seitdem in den letzten Jahren auf Betreiben der EU „Haßkriminalität“ als neue Deliktkategorie gesetzlich verankert wurde, explodieren die Fallzahlen förmlich. 2019 etwa wurden nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) 7491 Straftaten im Bereich „Haßkriminalität“ registriert. Im März 2021 trat dann das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Haßkriminalität“ formell in Kraft – und ließ die Zahlen weiter nach oben schnellen. Im selben Jahr war bereits von 10.501 Fällen die Rede. Vier von fünf Delikten werden dabei „rechten“, also patriotischen Tatverdächtigen zur Last gelegt.
Vom Ausmaß des wachsenden Verfolgungsdrucks gibt eine Zahl aus Bayern einen Eindruck. Dort teilte die Staatsregierung im August 2023 mit, die Zahl der „Haß“-Straftaten sei in den zwei Jahren von 2019 bis 2021 um rund 20 Prozent gestiegen. Das dürfte in den übrigen Bundesländern nicht viel anders sein. Wobei es sich, man kann es nicht oft genug sagen, beim Gros der Fälle nicht um Mordaufrufe oder Hetze, sondern um Äußerungen handelt, die in einem funktionierenden Rechtsstaat das Recht auf freie Meinungsäußerung auf ihrer Seite hätten. Auch eine Institution wie den sogenannten „Verfassungsschutz“, dessen wichtigste Aufgabe die Diskriminierung unerwünschter politischer Gegner ist, gibt es bekanntlich in keinem anderen demokratischen Land.
Die Bundesregierung will den Druck auf Andersdenkende aber noch weiter erhöhen. Erst dieser Tage kündigte Bundesinnenministerin Faeser (SPD), die sich seit ihrem Amtsantritt vor zwei Jahren als linksextreme Überzeugungstäterin profiliert hat, an, die „Finanzströme“ im patriotischen Lager mit geheimdienstlichen Mitteln untersuchen zu lassen. Dabei denkt sie nicht etwa an Geldwäsche oder Großspenden aus der Industrie. Vielmehr macht sich künftig jeder verdächtig, der etwa der AfD oder anderen mißliebigen Gruppierungen zum Beispiel eine Wahlkampfspende überweist. Spender müssen im schlimmsten Fall damit rechnen, daß sie ihr Konto verlieren – die Bankinstitute werden von den Behörden entsprechend unter Druck gesetzt – und ihr Vermögen eingefroren wird.
Die Bundesinnenministerin sprach eine handfeste Drohung aus: „Das Ziel der operativen und gesetzlichen Erweiterung der Finanzermittlungen ist, daß sich niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet oder sie in anderer Form finanziell unterstützt, darauf verlassen kann, hierbei unentdeckt zu bleiben.“ Nota bene: islamistische oder linksextreme Organisationen sollen demgegenüber auch weiterhin völlig unbehelligt bleiben. Hier ist die staatliche Willkür mit Händen zu greifen.
Für Regimekritiker besteht in Deutschland inzwischen ein nicht unerhebliches Risiko, ohne Gerichtsverfahren auch für längere Zeiträume einfach aus dem Verkehr gezogen zu werden. Auch hier ist die Absicht der Einschüchterung offensichtlich.
Michael Ballweg war ab März 2020 maßgeblicher Mitorganisator der bundesweiten Proteste gegen die Corona-Schikanen. Darüber hinaus rief er zu einer „Verfassungsgebenden Versammlung“ auf – gestützt auf die Tatsache, daß Deutschland bis heute keine Verfassung, sondern nur ein von den alliierten Siegern des Zweiten Weltkrieges initiiertes „Grundgesetz“ hat. Er verschwand fast ein Jahr lang, von Juni 2022 bis April 2023, in Untersuchungshaft, ehe im Oktober 2023 die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen angeblicher Steuerhinterziehung angekündigt wurde.
Der Betriebswirt und IT-Unternehmer Michael Ballweg (1974 in Wertheim) organisierte ab März 2020 Proteste gegen Maßnahmen zur COVID-19-Pandemie in Deutschland, zuerst in Stuttgart, dann auch in Berlin und anderen deutschen Städten. Dazu gründete er im April 2020 die Gruppe „Querdenken 711“ und vernetzte sie bundesweit mit gleichartigen Initiativen. Er rief die Protestszene zu einer Verfassungsgebenden Versammlung auf.
Die 23 im Dezember 2022 im Zuge einer bundesweiten Razzia festgenommenen angeblichen „Reichsbürger“ um den Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß, denen seither völlig absurde Umsturzpläne zur Last gelegt werden, saßen sogar ein volles Jahr in U-Haft, ehe sie auch nur eine Anklage zu sehen bekamen.
Im Rückblick drängt sich der Eindruck auf, daß die große Zäsur in der Geschichte des bundesdeutschen Rechtsstaates die Jahre des Corona-Ausnahmezustandes waren. Sie bedeuteten für viele, die die Bundesrepublik bis dahin für eine gefestigte Demokratie hielten, ein böses Erwachen. Das Ausmaß der Außerkraftsetzung fundamentaler Grund- und Bürgerrechte, das mit dem Corona-Regime einherging, war beispiellos und folgenschwer. Es führte vor Augen, wie schnell auch in einem vermeintlich demokratischen Gemeinwesen der Staat übergriffig werden und die Diskriminierung und Ausgrenzung von Abweichlern legalisieren kann.
Leider wird das Corona-Unrecht noch immer praktiziert. Obwohl längst durch eine Vielzahl internationaler Studien erwiesen ist, daß die meisten „Hygiene“-Maßnahmen ebenso wie die seit der Jahreswende 2020/21 massenhaft verabreichte mRNA-Impfung nutzlos, wenn nicht sogar schädlich war, müssen sich zum Beispiel Bundeswehrsoldaten noch immer impfen lassen. Noch immer werden Ärzte wegen der Ausstellung falscher Masken-Atteste und Impfbescheinungen verurteilt – obwohl sie höchstwahrscheinlich Leben gerettet haben; auch Bürger, die während der „Pandemie“ gegen die teils absurden Auflagen der Behörden verstoßen haben, werden nach wie vor vor den Richter gezerrt und zu Geldstrafen verurteilt – während in anderen Ländern, darunter auch Rußland, die damals einkassierten Bußgelder an die Bürger zurückerstattet werden.
Ersichtlich ist: der bundesdeutsche Rechtsstaat ist schwerstens angeschlagen. Und immer wieder geht die Politik mit schlechtem Beispiel voran. Es war wiederum die Bundesinnenministerin, die der Willkür mit der Reform des Beamtenrechts im Februar 2023 Tür und Tor öffnete. Im Kern geht es dabei um die beschleunigte Entfernung von „Extremisten“, also Meinungsabweichlern, aus dem öffentlichen Dienst. Wesentliches Instrument hierfür ist eine Umkehr der Beweislast, die jeder Diktatur Ehre machen würde: des „Extremismus“ beschuldigte Beamte müssen künftig beweisen, daß die Vorwürfe unzutreffend sind. Bislang mußte der Dienstherr den Beweis führen.
Es erinnert ein wenig an die Inquisitonsgerichte früherer Jahrhunderte. Auch damals war der Beweis, daß man keine Hexe war, nicht mit dem Teufel im Bunde stand etc., eine durchaus knifflige Sache.
Letztlich stand der Rechtsstaat in der Bundesrepublik schon immer auf wackligen Füßen. Denn seine oberste Wächter- und Schutzinstanz, das Bundesverfassungsgericht, auf das es im Ernstfall ankommt, ist nicht unabhängig. Die Karlsruher Richter werden bekanntlich von den Parteien vorgeschlagen. Um den bedrohten Rechtsstaat vor ihnen zu schützen, sind sie kein geeignetes Instrument.
Wie sehr der Rechtsstaat in Deutschland mittlerweile auf den Hund gekommen ist, zeigen Willkürurteile wie das eingangs erwähnte gegen den Schriftsteller Akif Pirinçci. Sie bestätigen die bekannte Einsicht des früheren Sowjet-Dissidenten Alexander Solschenizyn: „Ein kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“ Was zu beweisen war