Vielleicht erhält BRD-Außenministerin Annalena Baerbock nach Beendigung ihrer Politiker-Karriere ja eine kleinere Anstellung in einem Büro, in dem Werbetexte erarbeitet werden, natürlich ganz im Sinne der „Westlichen Wertgemeinschaft“. Sie wissen schon, für „Freiheit“, „Demokratie“, nicht zu vergessen „Toleranz“ und „Pluralismus“. Ihr Bewerbungsschreiben legte sie im Sommer des vergangenen Jahres vor, als sie unmittelbar vor dem Abflug nach New York unter der Schlagzeile „Gemeinsam für einen starken Internationalen Gerichtshof“ folgendes ausführte:
„Als vor einem Vierteljahrhundert, nach langen, zähen Verhandlungen, das Römische Statut Wirklichkeit wurde, verhalf es einer jahrhundertealten Idee endlich zu einem wichtigen Durchbruch: Frieden durch Recht. Das Fundament unserer Wertegemeinschaft, das Völkerrecht, bekam mit dem Internationalen Strafgerichtshof einen neuen Stein. Endlich akzeptierten Staaten, daß die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht ungestraft bleiben dürfen“, sagte die grüne Annalena, die bei öffentlichen Auftritten immer den Eindruck eines jungen, verlegenen Mädchens macht, das sich gerade bei Kerzenschein und Rotwein mit einem Jüngling trifft, der ihr bislang nur aus dem Chat bekannt war.
Das Emblem des Internationalen Strafgerichtshofs.
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag.
Der International Criminal Court (ICC) ist – zumindest nach offizieller Lesart – das erste ständige, unabhängige internationale Organ, das die Befugnis besitzt, über Personen zu urteilen, die der Begehung schwerster internationaler Verbrechen angeklagt sind. Dazu zählen neben Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Den rechtlichen Rahmen des Gerichtshofes, dessen offizielle Gründung am 1. Juli 2002 erfolgte, bildet das Römische Statut, ein völkerrechtlicher Vertrag. Der ICC, dessen Sitz sich in Den Haag befindet, kann nur dann tätig werden, sofern nationale Gerichte nicht in der Lage oder nicht willens sind, mutmaßliche Verbrechen zu untersuchen und/oder zu verfolgen.
Die Richter, der Ankläger, dessen Stellvertreter und der Kanzler genießen bei der Wahrnehmung der Geschäfte des Gerichtshofes gleiche Vorrechte und Immunitäten wie die Chefs diplomatischer Missionen.
Eine "Stadt der Gerechtigkeit"?
Die – Stand 2021 – 123 Mitgliedsstaaten sind gemäß Art 86 zu einer Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof verpflichtet. Sie führen Haftbefehle aus, unterstützen den ICC bei Ermittlungen, stellen Beweise bereit und sorgen für den Schutz von Zeugen. Verdächtige werden an den ICC überstellt und in der Haftanstalt Scheveningen, einem Stadtteil von Den Haag, festgehalten. Vor Gericht haben die Personen dann die Möglichkeit, sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Strafgerichtshof kann lebenslange Freiheitsstrafen verhängen.
Den Haag ist zudem der Sitz weiterer internationaler Organisationen. So beherbergt die niederländische Stadt den Internationalen Gerichtshof, das Hauptrechtsprechungsorgan der UNO, sowie den Ständigen Gerichtshof, der eine Reihe von Dienstleistungen im Hinblick auf internationale Streitbeilegungen anbietet. Das Portal Studymaster würdigt den Standort Den Haag mit einem Satz, der einem Hochglanzprospekt entnommen worden sein könnte „Als Stadt des Friedens und der Gerechtigkeit hat Den Haag eine lange Tradition der Rechtsstaatlichkeit und der Diplomatie, die das Bild der Stadt und ihre Rolle auf der internationalen Bühne prägt.“ Vielleicht kann Annalena Baerbock die Aussage ja in eine ihrer nächsten Reden aufnehmen – nur Mut! Zumal die Fürsprecher des Strafgerichtshofs diesen als „Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit und globalen Gerechtigkeit“ sowie als ein „Mittel zur Abschreckung“ ansehen
Kritiker des ganzen Procederes gibt es natürlich auch. Einige bemängeln die langwierigen und damit kostspieligen Verfahren. Andere wiederum – und das ist das Entscheidende – beanstanden die geographische Schwerpunktsetzung. Wurden doch seit Einrichtung des Strafgerichtshofes fast ausschließlich Fälle mit afrikanischem Bezug verhandelt. Das wirft automatisch Fragen zur Unabhängigkeit des Gerichts auf, das – oft auch als „Afrika-Tribunal“ bezeichnet – im globalen Süden als Institution der westlichen Hemisphäre betrachtet wird.
Eine Urkatastrophe
Kritik an der Praxis der Institution übte bereits im April 2018 der renommierte Historiker und Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Alfred de Zayas im Gespräch mit der alternativen Schweizer Medienplattform Zeitgeschichte im Fokus. Auch de Zayas bemängelte, daß sich der ICC „mit den kleineren Verbrechen von Afrikanern“ befasse, ja, es seien bislang „vor allem Afrikaner, die vor diesem Tribunal stehen“. Und de Zayas ging – nach dem Motto „Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen“ – noch einen Schritt weiter. Er stellte am Beispiel des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der USA und ihrer „Koalition der Willigen“ vom März 2003 gegen den Irak die in der Tat entscheidende Frage, warum George W. Bush, Tony Blair, Dick Cheney, Paul Wolfowitz, Richard Pearl oder auch Donald Rumsfeld noch immer frei herumlaufen.
Alfred-Maurice de Zayas (* 31. Mai 1947 in Havanna), ein US-amerikanischer Völkerrechtler, Historiker, Sachbuchautor und ehemaliger UN-Beamter, war von Mai 2012 bis April 2018 Unabhängiger Experte des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung.
Und der Professor lieferte für seine Forderung auch eine fundierte Begründung: „Es war eine Urkatastrophe. Es ging nicht um eine banale, herkömmliche Verletzung des Völkerrechts, sondern es ging darum, das Völkerrecht ganz und gar auszuschalten und durch die imperiale Diktatur der Vereinigten Staaten zu ersetzen. Seit 1945 hat es keine so umfassende Verletzung der allgemeinen völkerrechtlichen Normen und Sitten mehr gegeben wie im März 2003.“ Unter jenen 43 Staaten, die sich an der Aggression beteiligten, „befanden sich“, so de Zayas, „eine Reihe europäischer, angeblich ,demokratischer‘ Staaten, die gegen den Willen ihrer eigenen Völker – es gingen Millionen von Menschen in den europäischen Metropolen auf die Straße, in Rom, Mailand, Madrid, Barcelona, London, etc. – in den Krieg gingen. Und dies trotz der Proteste der Bürger gegen den geplanten Mord, gegen die Manipulation der öffentlichen Meinung, gegen diese Lügen über angebliche Lager von Massenvernichtungswaffen.“
De Zayas erinnerte in diesem Zusammenhang an die bewußte Negierung der UNO-Charta und vor allem der Erkenntnisse der damaligen UN-Inspektoren Hans Blix und Mohammed el-Baradei, die feststellten, „daß keine Massenvernichtungswaffen vorhanden waren“. Auf die Frage, ob diese Staaten nicht hätten zur Rechenschaft gezogen werden müssen, entgegnete der Völkerrechtsexperte: „… Ja, schon allein deswegen, weil der Krieg ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Statuts von Rom stattfand, das den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ins Leben gerufen hatte. Hier lag nicht nur ein Verbrechen der Aggression vor, sondern darauffolgend Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit.“ Jene, „die an der Vergewaltigung eines Volkes mitgewirkt, die eine Million Opfer auf dem Gewissen haben, sie sind in keiner Weise belangt worden. Darum handelt es sich um eine Urkatastrophe im Sinne der internationalen Ordnung. Wehe, wenn die Organe, die die Menschheit schützen sollen, uns verraten, und wenn die Instrumente der ,Justiz‘ nicht justizfähig sind.“
NATO-Angriff auf Jugoslawien ein "Testlauf"
Tendenzen, das Völkerrecht, die UN-Charta auszuschalten, gab es natürlich schon vorher. Für de Zayas war der 1999 durchgeführte NATO-Angriff auf Jugoslawien ein „Testlauf, eine Probe“, und er erläutert auch, warum: In jenem Jahr wurde Jugoslawien – wie vier Jahre später der Irak – „ohne eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates, ohne Provokation … von der NATO angegriffen – natürlich mit absurden Vorwänden“. Das „Urverbrechen der Aggression wurde von der NATO bei völliger Straflosigkeit begangen. Was 1999 von den USA im Verbund mit der NATO ausprobiert wurde, setzte sich 2001 in Afghanistan fort und dann 2003 ganz massiv im Irak.“ Für die genannten Aggressionen, aber auch jene gegen Libyen und Syrien, hat der ICC „bisher niemanden … zur Rechenschaft gezogen“. Vor diesem Hintergrund fordert Professor de Zayas „die Abschaffung des ICC“. Das sei besser, „als dieses Tribunal weiterhin als eine Maskerade laufen zu lassen“.
Neben Aggressionen ordnet Alfred de Zayas auch das Mittel der Sanktionen den Verbrechen gegen die Menschheit zu, sofern nämlich „unilaterale Sanktionen aus geopolitischen und ökonomischen Gründen verhängt werden und als Folge davon die medizinische Versorgung beeinträchtigt wird. Menschen sterben, weil sie kein Insulin oder keine Antimalaria-Mittel bekommen können. Menschen sterben aufgrund mangelnder Lebensmittel an Unterernährung.“ Aus de Zayas‘ Sicht wäre dies ein Aspekt, der „die Existenz eines Internationalen Strafgerichtshofs rechtfertigen würde“.
An diesem Punkt muß jedoch die Euphoriebremse betätigt werden. Leistet ein Staat, ganz gleich, ob er Vertragspartei des Römischen Statuts ist oder er lediglich eine Ad-hoc-Vereinbarung mit dem Gerichtshof getroffen hat, einem Ersuchen um Zusammenarbeit nicht Folge, kann der Gerichtshof die Angelegenheit der Versammlung der Vertragsstaaten oder – wenn der Sicherheitsrat die Angelegenheit dem Gerichtshof unterbreitet hat – dem Sicherheitsrat übergeben. Dieser wiederum darf auch nicht-militärische Maßnahmen, beispielsweise Sanktionen oder Boykotte, zur Anwendung bringen.
Westliche Lügen- und Lückenmedien
Von geradezu brennender Aktualität sind auch die von de Zayas getroffenen Aussagen zur Rolle der Medien, wobei es dem Völkerrechtler dabei nicht nur um Fake News geht. So werde den Menschen vielfach die Möglichkeit verwehrt, sich „ein umfassenderes Bild“ davon machen zu können, „was auf der Erde geschieht“. Dafür sei Syrien ein Paradebeispiel: „Syrien ist ein Stellvertreter-Krieg. Es ist ein künstlicher Krieg. Hier hätte man ohne die Einmischung der USA, Saudi-Arabiens, Israels und der Türkei keinen Krieg. Hier waren gewalttätige Demonstrationen im Jahr 2011, die die Syrer ohne weiteres untereinander hätten regeln können. Aber durch den völkerrechtswidrigen Eingriff der anderen Staaten ist das Ganze zu einem internationalen Krieg eskaliert.“ Die Medien spielen dabei eine unheilbringende Rolle, indem sie einseitig berichten, wichtige Tatsachen unterdrücken sowie schlicht und ergreifend Lügen in die Welt transportieren. Ein echter Widerstandwille könne, wie de Zayas vor diesem Hintergrund ausführte, „nur durch umfassende Information und moralische Empörung erlangt werden“.
Bei einer nüchternen Betrachtung fehlen im Großen und Ganzen zwei Aspekte bzw. Arten von Verbrechen, die in der Arbeit des ICC keine Rolle spielen: Da wären zum einen Sanktionen zu nennen, deren mögliche Folgen Professor de Zayas im Interview recht plastisch dargestellt hat. In der jetzigen Praxis hingegen kann – und das mutet wie ein Treppenwitz der Geschichte an – der ICC über einen Umweg, den Sicherheitsrat, sogar Zwangsmaßnahmen gegen widerspenstige Staaten verhängen.
Bislang standen Personen (Regierungschefs oder Milizenführer) vor Gericht. Hier wäre eine Ausweitung auf Personengruppen anzustreben, da – bestes Beispiel 2. Irakkrieg – Regierungscliquen eine völkerrechtswidrige Annexion ins Werk setzten. Nicht belangt wurden bislang auch Medien-Moguln. Gerade sie erzeugen ja mit ihrer vor Einseitigkeit geradezu triefenden Hetz-Berichterstattung für die Erzeugung einer kriegswilligen Stimmung.
Lichtblick Fatou Bensouda
Dabei gab es in der jüngeren Vergangenheit des ICC auch einen Lichtblick, und zwar in Gestalt der Gambierin Fatou Bensouda, die das Amt der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs von Juni 2012 bis Juni 2021 ausgeübt hat. Sie nahm ihren Auftrag wörtlich, sprich: allumfassend zu ermitteln. So beantragte sie im November 2017 die Eröffnung eines den Afghanistan-Krieg betreffenden Strafverfahrens. Dabei sollten einerseits Vorwürfe gegen die radikalislamischen Taliban geprüft werden, andererseits aber auch gegen afghanische Regierungstruppen – und das mit ihnen verbündete US-Militär. Bensouda befand sich auf der sicheren Seite, da Afghanistan dem Römischen Statut beigetreten ist. Dadurch konnte sie Angehörige aller (!) Nationalitäten anklagen, die am Hindukusch Verbrechen begangen hatten. Der Schweizer Tages-Anzeiger titelte vollkommen treffend: „Sie legt sich mit allen an: Die Juristin Fatou Bensouda will die USA wegen Kriegsverbrechen anklagen.“ So etwas mögen sie in Washington bekanntlich überhaupt nicht.
Lief nicht an der US-Leine: Fatou Bom Bensouda (* 31. Januar 1961 in Bathurst), eine gambische Juristin und Diplomatin, war von Juni 2012 bis Juni 2021 Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Zuvor war Bensouda stellvertretende Anklägerin beim IStGH. Von 1998 bis 2000 war sie Justizministerin in Gambia.
Und so entzog ihr die Trump-Administration im April 2019 das Einreisevisum in die USA. Davon ließen sich Bensouda und ihre Mitstreiter allerdings nicht beirren. Im März 2020 machte der Strafgerichtshof den Weg für Ermittlungsverfahren zu möglichen, in Afghanistan begangenen Kriegsverbrechen frei, worin auch Ermittlungen gegen US-Soldaten und CIA-Mitarbeiter eingeschlossen waren. Schon Bensoudas Vorbericht hatte es in sich, enthielt er doch belegte Fälle von Folter und Vergewaltigungen. Die Reaktion der US-Seite ließ indes nicht lange auf sich warten: Drei Monate später genehmigte Donald Trump eine Verfügung, wonach unter anderem etwaige, in den USA vorhandene Besitztümer von Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshofs eingefroren werden konnten. Und ab September 2020 fand sich Fatou Bensouda plötzlich in der Gesellschaft von Terroristen, Drogenhändlern und „diktatorischen“ Staaten wieder: Die USA hatten sie auf eine Schwarze (Embargo-)Liste, die „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“, gesetzt. Doch immerhin verurteilten neben dem Strafgerichtshof 72 seiner Mitgliedsstaaten die Sanktionen.
Eine Beleidigung für die Opfer
Letztlich konnten Trump & Co. dann aufatmen: Im Juni 2021 trat der britische Anwalt Karim Asad Ahmad Khan Bensoudas Nachfolge an, wobei er sich erst in der Stichwahl mit 72 Stimmen gegen den irischen Juristen Fergal Gaynor durchsetzen konnte. Zu Khans ersten Aufgaben gehörte die Untersuchung von möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan. Zwar nahm er im September 2021 die entsprechenden Ermittlungen wieder auf – doch beschloß er, wie u. a. DIE ZEIT seinerzeit berichtete, die gegen die USA dabei erhobenen Vorwürfe auszusparen. Seine Entscheidung, die Akte über US-amerikanische Kriegsverbrechen zurückzuziehen, begründete Khan laut Le Monde vom 29. September 2021 mit „begrenzten Ressourcen des Gerichts“. Das sorgte für Empörung, so bei der afghanischen Menschenrechts-Aktivistin Horia Mosadiq. Sie bezeichnete Ende September 2021 Khans Entscheidung gegenüber der Agentur Reuters als „eine Beleidigung für Tausende anderer Opfer von Verbrechen der afghanischen Regierungstruppen und der US- und NATO-Truppen“.
Läuft seit 2021 brav an der US-Leine: Karim Asad Ahmad Khan KC (* 30. März 1970 in Edinburgh, Schottland), ein britischer Anwalt englisch-pakistanischer Herkunft, ist seit Juni 2021 Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.
Das läßt eigentlich vor allem einen Schluß zu: Wer sich auf diesen ICC verläßt, der ist verlassen, wenngleich es keinen Grund gibt, an der juristisch-fachlichen Qualifikation der dort Arbeitenden zu zweifeln. Die vom Gerichtshof geübte Praxis aber läßt den (durchaus begründeten) Eindruck einer US- und West-Lastigkeit bzw. -Hörigkeit entstehen. Und solange keine tatsächlich unabhängigen Juristen, Völkerrechtler und Historiker an der Spitze des International Criminal Court stehen, wird dieser Vorwurf „Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen“ bestehen bleiben.
Conclusio: Ein neues, von den USA unabhängiges Tribunal tut not!
Vielmehr ist die Schaffung eines neuen, von den USA tatsächlich unabhängigen Tribunals einmal mehr zwingend geboten, zumal sich der jetzige Internationale Strafgerichtshof (IStGH) durch seine einseitige Konzentration auf afrikanische Staatsoberhäupter und Milizenführer selbst ad absurdum geführt hat und seinem Anspruch, ein „unabhängiges“ Organ für die Verfolgung von Kriegsverbrechen zu sein, in keiner Weise gerecht geworden ist. Statt dessen wurden Juristen wie Fatou Bensouda, die – wie es der Auftrag vorsieht – allumfassend ermittelte, von den USA kaltgestellt.
An die Stelle des IStGH muß nunmehr ein Organ treten, das auf breiten Füßen steht. Federführend sein könnten bzw. müßten hier beispielsweise die BRICS-Staaten (also Brasilien, Rußland, Indien, China und Südafrika), aber auch Schwellenländer und Staaten der Dritten Welt, die unter den Verbrechen der anglo-amerikanischen „Werte“-Importeure am meisten zu leiden hatten. Von ihnen würden dann Klagen und Verurteilungen ausgehen. Die Hinzuziehung von unabhängigen Völkerrechtlern und Historikern sorgte für das entsprechende Fundament.
Die genozidale Blutspur des Westens, insbesondere desjenigen Westens anglo-amerikanischer Ausprägung, nahm nicht erst mit Hiroshima und Nagasaki oder Vietnam und Laos ihren Anfang, um sich dann über Jugoslawien, den Irak, Afghanistan und Libyen bis nach Syrien fortzusetzen. Nein! Denken wir doch nur an das 19. Jahrhundert: an die ausgehungerten Iren, die in britischen Konzentrationslagern ums Leben gekommenen burischen Kinder, Frauen und Greise, an die Millionen Chinesen, die am Opium zugrunde gingen oder an die dahingemetzelten und verdrängten Indianer in Nordamerika.
Die vielen Toten klagen einmal mehr an! Die Aufgabe eines solchen Tribunals bestünde darin, die anglo-sächsischen Terroristen für ihre Verbrechen anzuklagen.
Darüber hinaus gibt es noch drei weitere Aspekte, die in der Arbeit des ICC bislang keine Rolle spielen. Da wären zum einen Sanktionen zu nennen, deren mögliche Folgen Professor de Zayas im Interview recht plastisch dargestellt hat. Zum zweiten müssen verniedlichend als „regime changes“ bezeichnete Putsche, die von außen inszeniert wurden und werden, in die Liste der Anklagepunkte mit aufgenommen werden. Und als drittes wurden bisher Medien-Moguln in keiner Weise belangt. Doch gerade sie erzeugen ja mit ihrer vor Einseitigkeit geradezu triefenden Hetz-Berichterstattung eine kriegswillige Stimmung in den Ländern der westlichen Hemisphäre. Und genau das erleben wir momentan erneut hautnah und geradezu stündlich, wenn wir eigentlich nichts anderes wollen, als uns „objektiv informieren“ zu lassen.