Die Gefräßigen

"Gemeinnützige" Stiftungen als gierige Handlanger der Parteien

"Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen. ...

Hinter die Kulissen zu schauen, heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es mißbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos."

Hans Herbert von Arnim

Menschen stiften aus ihrem Privatvermögen Geld für gemeinnützige Zwecke: Das verstehen die meisten Menschen unter einer Stiftung im herkömmlichen Sinne. Im Falle der parteinahen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland liegt die Sache allerdings vollkommen anders.

Bereits im Jahre 1994 warf der renommierte Staatsrechtler und Parteienkritiker Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim jenen "Stiftungen" in einem Gastbeitrag für das Magazin DER SPIEGEL vor, "Verschleierung schon mit ihrem Namen" zu betreiben. In der Tat leben jene Stiftungen nahezu ausschließlich von Staatszuschüssen und damit aus dem Säckel des steuerzahlenden Bürgers.

Kritik an der Finanzierung übt auch der Bund der Steuerzahler (BdSt), und das schon seit Jahren. 2022 legte dessen Institut eine Auswertung vor, der zufolge die staatlichen Geldspritzen für die Stiftungen zwischen 1999 und 2021 auf mittlerweile 590 Millionen Euro im Jahr gestiegen seien. Auch und gerade unter der Kanzlerschaft Angela Merkels (2005-2021) vollzogen die Stiftungen geradezu Freudensprünge. Wuchsen die Zuschüsse doch allein zwischen 2005 und 2014 von 318 auf 466 Mio. Euro an. Für den Zeitraum 1999 und 2021 hat der BdSt eine Steigerung der Zuwendungen um 110 Prozent ausgemacht.

Bei den Profiteuren handelt es sich konkret um die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke) und die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU). Ihre wichtigsten "Sponsoren" sind das Bundesinnenministerium – es reicht "Globalzuschüsse" für die politische Bildungsarbeit im Inland aus – und das Entwicklungsministerium mit Zuwendungen für entsprechende Tätigkeiten im Ausland.

Die Verteilung der Mittel nimmt – selbstredend in nichtöffentlicher Sitzung − der Haushaltsausschuß des Bundestages vor, womit festgehalten werden darf, daß die Parteien die Gelder an ihre "Stiftungen" höchstselbst ausreichen. Für den Bund der Steuerzahler wird "hier ein potentieller Interessenkonflikt" geradezu "offensichtlich."

Die Gefräßigen

Mit den Parteien eng verbunden

Offiziell, so der BdSt, seien die parteinahen Stiftungen zwar unabhängig von den Parteien, hingegen in struktureller und personeller Hinsicht sowie "indirekt auch finanziell" aufs engste mit ihnen verwoben. In dem BdSt-Papier wird auch die im europäischen Vergleich "konkurrenzlos" gute Ausstattung der Stiftungen herausgestrichen.

Demzufolge flossen 2019 je Einwohner 7,96 Euro Steuergeld an die parteinahen Organisationen, während es in Österreich nur 1,19 und in Schweden gar nur 89 Cent gewesen sein sollen. Zudem sind, wie der BdSt außerdem festhält, die Mittel "auf eine Fülle von Einzelplänen" des Haushalts verteilt, weshalb es sich um eine "undurchsichtige Konstruktion" handele.

Während die "Stiftungen" wie die Saugnäpfe von riesigen Krakenarmen am Steuertopf kleben, gibt es im Hinblick auf die Parteienfinanzierung klare und auch nachvollziehbare Regeln, mögen sie einem gefallen oder auch nicht.

So richten sich die Zuwendungen nach den bei Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen erzielten Stimmenergebnissen. So müssen bei Wahlgängen auf Europa- und Bundesebene mindestens 0,5 Prozent der gültigen Stimmen erreicht werden, um in den Genuß der staatlichen Teilfinanzierung zu gelangen; bei Landtagswahlen ist hierzu ein Ergebnis von zumindest 1,0 Prozent vonnöten.

Das Wichtigste hierbei: Es gibt eine absolute Obergrenze, sprich, die Zuschüsse werden begrenzt. 2022 beispielsweise sind es genau 205.050.704 Euro an Zuwendungen für alle Parteien.

Doch wie konnten die parteinahen "Stiftungen" überhaupt jenen bedeutenden Einfluß erlangen?

Der Staatsrechtler von Arnim schildert auch jenen Prozeß in seinem Gastbeitrag für den SPIEGEL. Er spricht von "einem großangelegten Umgehungsmanöver": "1959 hatte die Bundesrepublik als erstes Land Europas … die direkte Staatsfinanzierung der Parteien eingeführt und diese Zahlungen als Mittel für politische Bildung bezeichnet."

Die Beiträge wuchsen im Lauf der Zeit, und zwar derart, daß sich das Bundesverfassungsgericht 1966 erstmals zum Eingreifen genötigt sah. Fortan war es den Parteien nur noch erlaubt, Gelder aus staatlichen Haushalten für Wahlkämpfe zu erhalten. Das nun folgende Umgehungsmanöver der BRD-Parteien bestand laut von Arnim darin, "daß sie die verbotenen Zahlungen für die politische Bildung nun statt an sich selbst an ihre ,Stiftungen‘ überwiesen."

Die Gefräßigen

Kartelle gegen den Steuerzahler begünstigt

Dabei entscheide letztlich der Staat, "wenn er der Finanzierung der Parteistiftungen Priorität gibt, nicht unvoreingenommen, sondern ist von den Eigeninteressen der ihn beherrschenden Parteien gesteuert", so von Arnim weiter, der in diesem Zusammenhang von einer "Gleichgerichtetheit der Interessen von Regierungs- und Oppositionsparteien" schreibt. Sie begünstige "Kartelle gegen die Steuerzahler und fördert Absprachen nach dem größten gemeinsamen Nenner."

Auch von Arnim bemängelte schon damals das Fehlen eines für die Parteistiftungen geltenden Gesetzes sowie eines Schlüssels für die Verteilung der Mittel, der "in keinem Gesetzblatt veröffentlicht" sei. Geändert zum Positiven hat sich seitdem nichts – die "Raupe Nimmersatt" treibt weiter ihr Unwesen.

Insofern schlüpft der Bund der Steuerzahler auch hier in die Rolle einer tibetanischen Gebetsmühle – auch 2022 fordert er für die parteinahen Stiftungen eine "explizite gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des bereits existierenden Parteiengesetzes." Das wäre zumindest eine kosmetische Reparatur.

Von Arnim seinerseits stellte schon 1994 aus Sicht der BRD-Nomenklatura und ihrer Lakaien sehr ketzerische Fragen, die nichts an Aktualität eingebüßt haben: "Ist es eigentlich sinnvoll, die politische Bildung in die Hand von Einrichtungen zu legen, die den Parteien, also den Kämpfern um die politische Macht, nahestehen? Ist die politische Bildung nicht zuallererst Sache des auf Ausgewogenheit verpflichteten staatlichen Schul-, Hochschul- und Fortbildungswesens? Droht eine parteinahe politische Bildung nicht in den Sog machtorientierter Überlegungen zu geraten und so die Defizite noch zu verstärken, die uns in jüngerer Zeit immer bewußter geworden sind?"

Mittlerweile sind die "Stiftungen" auch immer stärker in den universitären Sektor eingesickert, wobei die Frage erlaubt sein muß, ob hier die fachliche Leistung nicht vom parteipolitischen Aspekt überlagert wird. 

Andere Vorschläge Professor von Arnims sind nach wie vor aktuell, beispielsweise die Anregungen, die Begabtenförderung der "Studienstiftung des deutschen Volkes" zu überlassen, sozialwissenschaftliche Forschungen der "Stiftungen" Universitäten oder privaten Einrichtungen zu übertragen und Projekte der Entwicklungshilfe größtenteils von den zuständigen Ministerien wahrnehmen zu lassen.

Sofern "Stiftungen" sich der Kaderausbildung und der Politikberatung widmen, sollten die entsprechenden Arbeiten gleich auf die Parteien übertragen werden – denn die bekommen ja, wie soeben erwähnt, laut Parteiengesetz bereits genügend Geld aus dem Steuertopf.

Epilog

"Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen."

Hans Herbert von Arnim

1 – Prof. Dr. iur. Hans Herbert von Arnim-Kröchlendorff (*16. November 1939 in Darmstadt), ein emeritierter Juraprofessor und Verfassungsrechtler, ist Mitglied des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und Leiter der Sektion I (Modernisierung von Staat und Verwaltung). Hans Herbert von Arnim-Kröchlendorff wurde als Sohn eines Berufsoffiziers in Darmstadt geboren. Er entstammt einem Zweig der Adelsfamilie Arnim aus der Mark Brandenburg. Seine Ururgroßmutter Malwine von Bismarck war die Schwester Otto von Bismarcks.

2 – Der Bund der Steuerzahler übt Jahr für Jahr deutliche Kritik an der Finanzierung der parteinahen Stiftungen – ohne daß sich bislang etwas zum Besseren gewendet hätte.

3 – Die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. (KAS) ist eine CDU-nahe Nichtregierungsorganisationen (NGO) in der BRD. Ihren Auftrag sieht die KAS in der Demokratieförderung und der Abrichtung von BRD-Politikern auf US-amerikanische Interessen, die dann im Sinne der Umerziehung über die Lügenpresse als deutsche Interessen ausgegeben werden.

4 – Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) e. V. ist eine SPD-nahe Nichtregierungsorganisationen (NGO) in der BRD und agiert als weltweites Netzwerk der SPD, das weitgehend aus Steuermitteln des deutschen Volkes finanziert wird. Zu ihren Zielen gehören vorrangig die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten im Sinne der Sozialdemokratie und die Umerziehung des deutschen Volkes. So finanzierte sie den sogenannten African National Congress (ANC) und installierte 1973 die Sozialistische Partei Portugals. Das sozialdemokratische Netzwerk hat mittlerweile krakenartig weltweit Niederlassungen gebildet. Gezielt werden auch Jugendliche mit Geld geködert (z. B. durch Stipendien) um diese zukünftig im Sinne der SPD agieren zu lassen.

5 – Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) ist eine parteinahe Stiftung der FDP auf Bundesebene mit Sitz in Potsdam-Babelsberg. Sie ist nach dem liberalen Politiker Friedrich Naumann (1860–1919) benannt. Die Stiftung ist Mitglied im Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland. Sie ist die einzige, bei der es sich der Rechtsform nach tatsächlich um eine Stiftung handelt.

6 – Die Heinrich-Böll-Stiftung e. V. (HBS) ist die nach dem Schriftsteller Heinrich Böll benannte parteinahe Bundesstiftung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie verfügt über 16 Landesstiftungen und weltweit 32 Büros. Finanziert wird die Stiftung zu zwei Dritteln aus Bundes- und EU-Mitteln. 2019 nahm sie knapp 72 Millionen Euro ein, die zu rund 70 Prozent für Personalkosten und „internationale Tätigkeiten“ ausgegeben wurden. 16 Prozent dieser Gelder wurden in besagtem Jahr für Stipendien ausgegeben, wie zum Beispiel für Annalena Baerbock, Tochter eines Maschinenbauingenieurs und einer Sozialpädagogin.

Die HBS unterstützt das „Agent*In – Information on Anti-Gender-Networks“ und macht sich für „nichtbinäre Geschlechtsidentität“ stark

7 – Die Rosa-Luxemburg-Stiftung Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e. V. (RLS) ist eine der Partei „Die Linke“ nahestehende Stiftung. Ihre Zielsetzung ist die politische Bildung im Sinne der kommunistischen Doktrin. Entgegen ihrem Namen ist ihre Rechtsform nicht die einer Stiftung, sondern die eines Vereins. Aktuell erscheinen ihr „queer-sozialistische Perspektiven nach Corona“ wichtig.

8 – Die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) e. V. ist eine parteinahe Stiftung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit Sitz in München, die der CSU nahesteht. Sie wirkt auf der Grundlage eines je nach Zeitgeist modifizierten „christlichen“ Weltbildes und ist stramm transatlantisch, d. h. USA-hörig ausgerichtet.

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