Im Zeichen des Regenbogens – Berliner ÖPNV fährt Rekord-Verluste ein

113 Millionen Euro Miese erwartet

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fahren seit Jahren ein Rekord-Defizit nach dem anderen ein und stecken in einer bisher nicht dagewesenen Krise. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2024 wies bereits ein Minus von 56 Millionen Euro aus und auch im laufenden Jahr rechnet der ÖPNV in der Hauptstadt mit einem „erheblichen Ergebnisrisiko“. Im Klartext: der Verlust wird laut eigener Prognose auf 113 Millionen Euro anschwellen und sich damit mehr als verdoppeln.

Und damit noch nicht genug! Im vergangenen Jahr fiel in Berlin jede 17. U-Bahn aus, nur noch 94 Prozent der geplanten Fahrten wurden auch tatsächlich durchgeführt. Im Jahr davor waren es noch 97,5 Prozent gewesen. Insbesondere bei der Technik und der völlig veralteten U-Bahn-Flotte seien dem Bericht zufolge „große Probleme sichtbar geworden“. Das eigene Fazit fiel deshalb ernüchternd aus: „Die BVG wird dem Anspruch der Berliner nicht gerecht.“ Die Kollegen vom „Berliner Kurier“ beschrieben den Zustand der Verkehrsbetriebe so: „Zu wenig Personal, marode Busse und Bahnen, ein immer dünnerer Fahrplan!“

Mehr als genug Baustellen, um die sich die Verantwortlichen der BVG also kümmern könnten – sollte man eigentlich meinen! Doch die Realität ist leider eine andere, eine sehr viel buntere, wie ein Blick etwa in den Geschäftsbericht 2023 zeigt. Dort heißt es auf Seite 15 zur Nachhaltigkeitsstrategie: „Die inhaltliche und kommunikative Stärkung der Diversität wurde z.B. im Zuge der auf Vielfalt ausgerichteten Arbeitgeber-Kampagne erzielt. Die BVG unterstützte diverse Aktionen beim Berliner Pride Month und verdeutlichte mit der Umrüstung der Flotte auf das neue BVG-Sitzmuster der Vielfalt deutlich sichtbar ihre unternehmerische Haltung.“ Zudem diene das Dekorieren von Treppen, Böden und Treppen in Regenbogenfarben der „Stärkung des positiven Bildes der BVG in der Öffentlichkeit“, wie die Verkehrsbetriebe weiter behaupten.

Wenn die Berliner also schon in maroden Bussen und Bahnen fahren müssen, dann sollen sie dabei wenigstens auf dem „neuen BVG-Sitzmuster der Vielfalt“ Platz nehmen können. Es wäre wohl zum Lachen, wenn es insbesondere für die Steuerzahler in der Hauptstadt nicht so bitter wäre, die den zwei- bis dreistelligen Millionen-Verlust jedes Jahr mit ihrem sauer verdienten Geld auffangen müssen, während die Verkehrsbetriebe mit dem Zeigen ihrer „unternehmerischen Haltung“ eine zumindest in diesen wirtschaftlich außerordentlich schwierigen Zeiten sehr fragwürdige Priorität einräumen.

BVG hüllt sich zu Kosten für 'Pride Month'-Aktion in Schweigen

Apropos „Berliner Pride Month“: Was die BVG in ihrem Geschäftsbericht nur vage andeutet, schlägt sich in der Praxis in einem umfangreichen und vor allem kostspieligen Aktionsplan nieder. So wurden in Berlin im Zeitraum von Ende Juni bis Ende Juli zum Beispiel „U-Bahnhöfe mit Regenbogenfarben beklebt und weitere Gestaltungsmaßnahmen durchgeführt, um für sexuelle Vielfalt zu werben“, wie Frank-Christian Hansel (AfD), Mitglied des Abgeordnetenhauses, in einer Anfrage an die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe anmerkt.

Wie teuer das Ganze den Steuerzahler tatsächlich zu stehen kommt, ist dagegen nicht bekannt, denn: „Zugleich verweigert die BVG bislang die Offenlegung der hierdurch entstandenen Kosten unter Berufung auf angebliche Geschäftsgeheimnisse.“

Wo zuvor im Zusammenhang mit der eigenen „unternehmerischen Haltung“ noch Klartext kam, kommt von der BVG jetzt nur noch Mauern. Hansel und die Öffentlichkeit erfahren nur, „dass das Budget [für den Pride Month] auf dem allgemeinen Planbudget für Marketingmaßnahmen gedeckt wurde.“ Oder: „Es wurden keine Zuschüsse oder Ausgleichsmittel vom Land Berlin für die Aktion gewährt.“

Solche Aussagen wirken beim Blick auf ein zwei- bis dreistelliges Defizit freilich mehr als verstörend. Das angeblich „gedeckte“ Planbudget für Marketingmaßnahmen lag in den Jahren 2023 und 2024 laut Geschäftsbericht bei 8,131 Millionen bzw. 4,251 Millionen Euro. Tatsächlich handelt es sich dabei um nicht viel mehr als einen Haushaltstrick oder das Wirtschaften von der linken in die rechte Hosentasche – unter dem Strich steht ein Rekord-Defizit, das am Ende allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz natürlich vom Land Berlin und damit in letzter Konsequenz vom Steuerzahler zu tragen ist.

Berliner Gericht entscheidet über Pflicht zur Offenlegung

Ist die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, im vorliegenden Fall die Preisgestaltung und Kostenkalkulation von Vertragspartnern der BVG, ein höheres Gut als der Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz bei einem landeseigenen Unternehmen? Über diese Frage hat demnächst das Verwaltungsgericht Berlin zu entscheiden, vor dem die BVG als Antragsgegnerin eines entsprechenden Eilverfahrens zur Offenlegung der Kosten für den „Berliner Pride Month“ auftritt.

Und wie es die Ironie will, hat Boris Reitschuster sich erst vor wenigen Tagen in einem Artikel der durchaus spannenden Frage gewidmet, wie unabhängig eine Justiz urteilen kann, die sich selbst unter das Banner des Regenbogens gestellt hat – und über deren Gebäuden unter anderem in Berlin die entsprechende Flagge weht. Wohl nicht ahnend, wie schnell seine Worte von der Realität eingeholt werden, fragte Reitschuster, was denn passiere, „wenn vor diesem Gericht ein Kläger steht, der sich vom Genderzwang diskriminiert fühlt? Ein Lehrer, der sich weigert, Sternchen zu sprechen? Eine Bürgerin, die gegen die Regenbogenflagge selbst klagt?“

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