Für Klicks: Migranten lassen Roboter „Achmed“ Mädchen begrapschen und belästigen

Ein Roboter soll eine 16-Jährige auf offener Straße begrapscht haben – während zwei junge Migranten die Aktion offenbar live ins Internet übertrugen. Videos zeigen weitere obszöne Aktionen mit jungen Frauen. Der Einsatz der Maschine könnte nun die Strafverfolgung erschweren.

Drei junge Frauen stehen in der Nacht zum 11. Oktober vor einem Schnellrestaurant am Kölner Hohenzollernring. Plötzlich nähert sich einer 16-Jährigen von hinten ein rund 1,20 Meter großer, rot-goldener Unitree-Roboter. Das ferngesteuerte Gerät fasste dem Mädchen an den Hintern und führte anschließend sexuelle Stoßbewegungen gegen ihren Körper aus. Die Jugendliche alarmiert die Polizei.

Wenig später stehen ein 16-Jähriger aus Wegberg und sein 19-jähriger Begleiter – beide mit Migrationshintergrund – im Visier der Ermittler. Beide sollen den Vorfall gefilmt, kommentiert und live in sozialen Medien übertragen haben. Als die Beamten eintreffen, hat der 16-jährige Besitzer seinen Roboter bereits im Kofferraum eines VW verstaut. Die Polizisten beschlagnahmen die Maschine und zwei Mobiltelefone. Die Kriminalpolizei versucht nun herauszufinden, wer von den beiden jungen Ausländern den aus China stammenden Roboter steuerte.

Aufnahmen im Internet zeigen, dass „Achmed“ offenbar schon zuvor für andere obszöne Aktionen eingesetzt wurde. Der Roboter trägt Unterhemd und Goldkette, dazu einen aufgemalten Schnurrbart. Junge Frauen werden animiert, die Maschine zu umarmen. Dann folgen plötzlich sexuelle Handbewegungen und simulierte Sexakte. Einige Frauen lachen, andere zeigen deutliches Unwohlsein. Sexuelle Belästigungen in der Öffentlichkeit als „Belustigung“ für das Internetpublikum – und das alles für ein paar Klicks.

Die Rechtsanwältin Nicole Mutschke hält eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung für unwahrscheinlich. Beleidigung und mögliche Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild stehen weiterhin im Raum.

Unklare Rechtslage?

Beim Kölner Grapsch-Roboter droht den Ermittlern eine juristische Hürde. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts einer Beleidigung auf sexueller Grundlage. Denn der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach Paragraf 184i StGB setzt grundsätzlich unmittelbaren Körperkontakt zwischen Täter und Opfer voraus. Der Bundesgerichtshof verwies bereits 2021 auf die Rechtsauffassung, dass mittelbare Berührungen durch Maschinen dafür nicht ausreichen sollen. Eine menschliche Hand am Gesäß kann damit strafrechtlich anders behandelt werden als die Hand eines Roboters.

Da stellt sich allerdings die Frage nach dem Warum. Wenn jemand einen anderen Menschen mit Hilfe eines Roboters verletzt oder gar tötet, wird das auch nicht anders eingestuft als wenn man dafür irgendeine andere Waffe zur Hand nimmt. Und wenn eine Frau vergewaltigt wird, spielt es dann eine Rolle, ob der Täter sein Geschlechtsteil oder einen Vibrator benutzt? Macht es am Ende einen Unterschied, ob eine Frau nun von einer Menschenhand oder einem Roboterarm „betatscht“ wird?

Es ist angesichts der Rechtslage in Deutschland wohl davon auszugehen, dass die beiden jungen Migranten mit einem Klaps auf die Finger davonkommen werden. Und wer weiß – irgendwann reicht es ihnen vielleicht auch nicht mehr, einfach „nur“ mit einem Roboter Mädchen hinterherzustellen…

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