Bewaffnete syrische Räuber festgenommen – und direkt wieder auf freiem Fuß

Ein bewaffneter Überfall auf ein Fast-Food-Restaurant in Norderstedt (Schleswig-Holstein) endete mit einer raschen Festnahme – und einer ebenso raschen Freilassung. Ein 14-Jähriger und ein 20-Jähriger – beide syrische Staatsangehörige – wurden mit Beute und Tatwaffe gestellt, doch die Justiz sah keine Haftgründe. Beide sind wieder auf freiem Fuß.

Laut Polizei betrat gegen 22.40 Uhr ein maskierter Täter die Burger-King-Filiale am Herold-Center in der Berliner Allee. Mit einer Schreckschusspistole bedrohte er das Personal, forderte Bargeld und erbeutete die Kasse mitsamt den Tageseinnahmen. Anschließend flüchtete er. Die Polizei leitete umgehend eine großangelegte Fahndung ein – mit Diensthunden und Unterstützung durch einen Hubschrauber der Bundespolizei. Schon kurze Zeit später wurden der 14-jährige mutmaßliche Haupttäter und der 20-jährige Mittäter aus dem Kreis Segeberg aufgegriffen. Beide haben laut Polizei die syrische Staatsangehörigkeit. Bei ihnen fanden die Beamten das geraubte Geld und die Waffe.

Eigentlich könnte man jetzt von einem erfolgreichen Polizeieinsatz sprechen. Die mutmaßlichen Täter sind identifiziert, festgenommen, Beute und Waffe sichergestellt. Doch dann folgt das Unfassbare: Beide werden wieder entlassen.

Die Ermittler bringen die beiden zunächst ins Polizeigewahrsam nach Norderstedt. Der Kriminaldauerdienst nimmt erste Maßnahmen vor, anschließend übernimmt die Ermittlungsgruppe Jugend der Kriminalpolizei Norderstedt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel werden beide wieder auf freien Fuß gesetzt. Die offizielle Begründung ist knapp: „Strafprozessuale Haftgründe lagen nicht vor.“

Ein dringender Tatverdacht allein reicht für Untersuchungshaft nicht aus. Zusätzlich muss ein Haftgrund vorliegen, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Bei Jugendlichen gelten dabei besonders strenge Regeln. Ist der Beschuldigte noch keine 16 Jahre alt, darf U-Haft wegen Fluchtgefahr nur unter besonderen Voraussetzungen angeordnet werden.

Rechtlich mag man für die Freilassung Gründe formulieren können. Für die Mitarbeiter des Fast-Food-Restaurants, die bei dem Überfall mit einer Waffe bedroht wurden, sieht die Sache sicherlich anders aus. Und auch bei vielen Bürgern dürfte vor allem eines hängen bleiben: Wer nachts maskiert mit einer Waffe ein Geschäft überfällt, wird vielleicht festgenommen – darf aber wenig später nach Hause gehen.

Gegen die beiden Tatverdächtigen läuft nun ein Strafverfahren, und über die Schuldfrage muss ein Gericht entscheiden. Die Polizei betont, dass die Ermittlungen weitergehen.

Seit Jahren wird über ausländische Tatverdächtige, Jugendgewalt und importierte Kriminalität gestritten. Jetzt wird ein syrischer Jugendlicher nach einem mutmaßlich bewaffneten Raub zusammen mit Tatwaffe und Beute aufgegriffen und anschließend wieder freigelassen. Bei vielen Bürgern dürfte dies den Eindruck weiter verstärken, dass der Staat gegenüber migrantischen Tatverdächtigen ganz besonders nachsichtig vorgeht.

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